Pflegereform 2008
In Deutschland sind schätzungsweise eine Millionen Menschen an Demenz erkrankt und jährlich kommen ungefähr 200.000 Neuerkrankungen hinzu. Berücksichtigt man die demographische Entwicklung, wird deutlich, dass das Krankheitsbild Demenz in Zukunft eine enorme Herausforderung darstellt, zumal die Pflege und Betreuung grundlegende Kenntnisse und weitreichende Erfahrung erfordert und im Verlauf der Erkrankungmit einem enormen Zeitaufwand verbunden ist.
Seit der Pflegereform 2008 gewähren Pflegekassen erstmals auch für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz , sog. Pflegestufe 0, Sachleistungen für die reine Betreuungsaufgabe.
Bei bereits mindestens vorhandener Pflegestufe 1 stellt dies eine zusätzliche Leistung zu einem beauftragten ambulanten Pflegedienst dar. Zusätzliche Betreuungskräfte mit einer Ausbildung nach §87b SGB II ergänzen deren pflegerische Leistungen.
Zusätzliche Betreuungskräfte nach §87b SGB II arbeiten vornehmlich in Pflegeheimen. Für den Bereich der ambulanten Pflegedienste gibt es keine genaue Vorschrift, wie diese Leistung qualitativ erbracht werden muss. Allerdings muss es sich um besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung und nicht um Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung handeln.
Als grundsätzlich förderungsfähige niedrigschwellige Betreuungsangebote kommen in Betracht Betreuungsgruppen für Demenzkranke, Helferinnenkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Bereich, die Tagesbetreuung in Kleingruppen oder Einzelbetreuung durch anerkannte Helfer, Agenturen zur Vermittlung von Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige im Sinne des § 45a sowie Familienentlastende Dienste.
Bei Vorhandensein eines Zertifikats kann für die zusätzliche Betreuungskraft eine Sachleistungspauschale in Abhängigkeit zur Einschränkung der Alltagskompetenz bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.
Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz 2013
Seit dem 1. Januar 2013 erhalten demenziell erkrankte Menschen, die zu Hause versorgt werden, verbesserte Leistungen. In der sog. Pflegestufe 0 erhalten sie neben den ihnen bisher schon zustehenden Betreuungsleistungen jetzt auch Pflegegeld und Pflegesach-leistungen. Auch in den Pflegestufen I und II wurden die Leistungen erhöht.
Neu ist auch, dass sich Pflegebedürftige mit ihren Angehörigen flexibler als bisher neben verrichtungsbezogenen Leistungskomplexen auch für Zeitkontingente entscheiden können. In diesen können beispielsweise die ganz individuell benötigten Betreuungs-leistungen durch die Pflegedienste erbracht werden.
Auch in der teilstationären Pflege können Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege nunmehr zusätzliche Betreuungskräfte einsetzen und das Angebot um Betreuung und Aktivierung der Pflegebdürftigen ergänzen. Der erhöhte Bedarf an allgemeiner Beauf- sichtigung und Betreuung ist vollständig als Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung eingeschlossen worden.